Nutzungsbedingungen für unser Vereinshaus

gültig ab 17.06.2025


Nutzungsgegenstand

Versammlungsraum des Vereinshaus Zu Hause in Kochstedt e.V. Königendorfer Straße 9 | 06847 Dessau-Roßlau

einschließlich Küchenzeile, Flurgarderobe, Toiletten und Raucherplatz mit Aschenbecher am Südgiebel. Die Nutzung weiterer Flächen und Räume bedarf immer einer gesonderten und persönlichen Absprache.


Nutzungsentgelt

50,- € pro Tag für langjährige Mitglieder


Vertragsbedingungen

Die Veranstaltungen des Heimatvereins und seiner Mitglieder haben Vorrang gegenüber anderen Nutzungswünschen. Auf besondere Anfrage kann das Vereinshaus auch durch Nichtglieder des Heimatvereins aus Kochstedt gegen ein Nutzungsentgelt von 100,- € gemietet werden. Unter besonderen Bedingungen ist für ausgewählte Partner, Unterstützer und Sponsoren eine Absenkung des Nutzungsentgelts auf 20,- € vereinbar.


Eine Weitervermietung durch den Nutzer an Dritte und öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eine Nutzung durch extremistische Vereinigungen oder Personen ist ausgeschlossen.


lm gesamten Objekt herrscht Rauchverbot. Der Umgang mit Feuerwerksartikeln im gesamten Gebäude und auf dem Grundstück ist verboten.


Die Rückgabe aller genutzten Räume und Flächen und Sanitäranlagen erfolgt durch den Nutzer im gewischten und hygienisch einwandfreien Zustand spätestens am Folgetag.


Die ausgewiesenen Fluchtwege sind für die gesamte Dauer der Veranstaltung unverschlossen und frei zu halten.


Die Miete wird bei der Schlüsselübergabe an den Nutzer fällig.


Beauftragte des Heimatvereins haben jederzeit Zugang zum Vereinshaus und Hausrecht. So ist es im Regelfall notwendig Sanitäranlagen und Räume für Veranstaltungen und Angebote früh am Folgetag der Vermietung vorzubereiten.


Ein Beauftragter des Vorstandes führt mit dem Nutzer vor der Veranstaltung eine Besichtigung der Räumlichkeiten durch und übergibt das Inventar. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Nutzer die ordnungsgemäße Übernahme der Räume. Die Rückgabe der Räume erfolgt im vereinbarten Zustand. Ein Beauftragter des Vorstandes bestätigt dem Nutzer die ordnungsgemäße Rückgabe der Räume. Der Termin am Folgetag der Veranstaltung, ist individuell abzusprechen. Der Nutzer hat vor, während und nach der Veranstaltung zu sichern, dass die allgemeinen Gesetze, die Bestimmungen des Jugend-, Brand- und Lärmschutzes eingehalten werden.


Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass ruhestörender Lärm im Vereinshaus und auf dem Grundstück unterbleibt. Besondere Rücksichtnahme ist an allen Tagen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr geboten, am Sonn- und Feiertagen ganztägig. Musik darf nur so abgespielt werden, dass Nachbarn zu keiner Zeit belästigt werden - Türen sind beim Abspilen von Musik zu schließen. Auch laute Unterhaltungen im Freien sind zu vermeiden. Die Einhaltung des Lärmschutzes kann durch Beauftrage des Heimatvereins kontrolliert und bei Verstößen ggf. die Veranstaltung umgehend beendet werden. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung der Nutzungsgebühr. Andere Regelungen dieses Vertrages bleiben bestehen. Das Betreiben einer mitgebrachten Musikanlage ist außerhalb des Gebäudes grundsätzlich verboten!

Gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Dessau-Roßlau § 11 Ziffer 1 gilt:

1. Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Ziffer 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen

j) § 4 die Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsruhe anderer stört, während der Ruhezeiten die untersagten Tätigkeiten ausführt oder Lärm oder Abgas erzeugende Motoren unnötig laufen lässt,

2. Die unter Ziffer 1 genannten Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.


Für die Entrichtung eventueller GEMA-Gebühren ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Vorhandene Wanddekoration in den in Räumen ist nicht abzunehmen. Es ist auf einen pfleglichen Umgang mit allen Gegenständen zu achten. Es ist untersagt, Dekoration durch nageln, schrauben, tackern, kleben oder sonst wie an Wände oder Einrichtungsgegenstände anzubringen. Dazu sind ausschließlich nach Absprache die vorhandenen Aufhängevorrichtungen zu verwenden.


Der Nutzer ist für die Entsorgung des durch die Veranstaltung entstandenen
Mülls selbst verantwortlich und nimmt diesen mit. Das Verbrennen von Müll im Kamin ist verboten. Sollte die Nutzung des Kaminofens gewünscht sein, erfolgt eine Einweisung. Bei der Nutzung ist auf ausreichende Belüftung zu achten.


Der Nutzer hat darauf zu achten, dass nach Beendigung der Veranstaltung das Licht ausgeschaltet wird, elektrische Geräte außer Betrieb genommen werden (Stecker aus der Steckdose) und die Heizung abgeschaltet wird. Das Gebäude darf erst verlassen werden, wenn keine Flamme mehr im Kamin lodert. Fenster, Jalousien und Türen sind zu schließen bzw. zu verschließen.


Bei Verlust der ausgehändigten Schlüssel haftet der Nutzer in vollem Umfang für die Neubeschaffung der kompletten Schließanlage.  Das Gebäude ist durch Videoüberwachung gesichert. Diese kann zur Wahrung der Privatsphäre für die Dauer der Veranstaltung durch den Nutzer vorrübergehend deaktiviert werden.

 

Haftungsausschluss

Der Heimatverein überlässt dem Nutzer das Vereinsheim zur Benutzung in dem Zustand, in dem es sich befindet. Eine Haftung für Unfälle, dem Nutzer entstehende Schäden oder Diebstahl übernimmt der Heimatverein nicht. Der Nutzer ist Veranstalter. Als solcher haftet er für die gesamte Mietdauer. Der Nutzer haftet für sämtliche Personen- Sach- und Vermögensschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die durch ihn, seine durch ihn benannten Vertreter, Gäste, Besucher oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden. Wird durch Schäden und deren Beseitigung die weitere Raumnutzung behindert, haftet der Mieter auch für entstehende Folgeschäden und Nutzungsausfälle. Er stellt den Heimatverein von allen eigenen Schadensersatzansprüchen, deren der Vertreter, Gäste, Besucher oder sonstige Dritte, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können frei.


Bußgelder und Schäden am Gebäude/Vandalismus

Der Heimatverein wird im Fall der Verhängung von Geldbußen, z.B. wegen Ordnungswidrigkeiten durch die Stadt Dessau-Roßlau, oder bei Schäden am Gebäude und Inventar durch Vandalismus oder sonstiges Fehlverhalten die entstandenen Kosten in voller Höhe dem Mieter in Rechnung stellen und dieser verpflichtet sich hiermit diese umgehend dem Heimatverein Zu Hause in Kochstedt innerhalb von 7 Tagen zu erstatten.


Salvatorische Klausel

Sollte(n) eine (oder mehrere) Bestimmung(en) dieses Vertrages gegen einschlägige gesetzliche Vorschriften verstoßen, so gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages werden davon nicht berührt.




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